Dezemberhilfe

Dezemberhilfe

Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden

Im Dezember 2022 erhalten Haushaltskunden und kleinere Gewerbe eine einmalige Entlastungszahlung, welche aus Mitteln des Bundes finanziert wird. Sie soll ein Ausgleich für die steigenden Energiekosten im Jahr 2022 darstellen und die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse in 2023 überbrücken. Die Höhe der Entlastung für Erdgaskunden, welche über ein Standardlastprofil beliefert werden, wird auf Grundlage eines Zwölftels des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des am 1. Dezember 2022 vertraglich gültigen Gaspreis errechnet. Wärmekunden erhalten die Entlastung in Form eines pauschalen Betrags, welcher sich durch die Höhe des im September 2022 gezahlten Abschlags sowie eines Aufschlags von 20 Prozent zur Abbildung der zwischenzeitlichen Preissteigerungen errechnet.

Wer erhält die Entlastungszahlung und wie erhalten unsere Kunden diese?

Die Soforthilfe erhalten alle Kunden, die am 1. Dezember 2022 von uns mit Erdgas oder Wärme beliefert werden. Dafür setzen wir, sofern die beantragte Erstattung fristgerecht ausgezahlt wird, einmalig im Dezember den Einzug der monatlichen Abschlagszahlungen aus. Kunden, welche per Dauerauftrag oder Überweisung zahlen, sollten diese eigenständig stoppen bzw. aussetzen. Sollte der Abschlagsbetrag zur berechneten Soforthilfe eine Differenz ergeben, wird dies in Ihrer nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt. Für Kunden, die im Wege einer registrierenden Leistungsmessung beliefert werden, berechnet sich die Höhe der Entlastung anhand eines Zwölftels des Verbrauches der Monate November 2021 bis Oktober 2022. Bei einer monatlichen Energie-Abrechnung wird der Entlastungsbetrag in der Abrechnung für den Monat Dezember 2022 berücksichtigt.

Entlastungszahlung für größere Unternehmen und Einrichtungen

Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh müssen ihrem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen auf Soforthilfe gemäß §2 Absatz 1 EWSG vorliegen, um die Soforthilfe zu erhalten. Weiterhin gilt: Versucht bitte einfach Energie zu sparen, damit ihr eure Kosten in den folgenden Monaten senken könnt und wir alle gut durch den Winter kommen!

Bei Fragen oder Interesse kontaktiert uns gerne! Wir sind für euch da!

Telefon: 0800 000 5591
E-Mail:

Herzlichst, Eure Walter Fritzen